Ambulante Pflege
Die Pflege zu Hause bietet Pflegebedürftigen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung. Die Pflegeversicherung berücksichtigt mit zahlreichen Hilfen – von der Zahlung ambulanter Pflegekräfte bis hin zu Hilfen für pflegende Angehörige – den Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, zu Hause gepflegt und versorgt zu werden.
Beratung
- Beratungsgespräch – Erstinformation
- Pflegeberatung § 37 Abs. 3 SGB XI
- Hilfestellung beim Beantragen eines Pflegegrades
- Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
- Kostenübernahmeerklärung mit Ihrer Krankenkasse
Pflegeleistungen
- grundpflegerische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung
- häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Kontrolle des Blutdrucks und Blutzuckerspiegel
- hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Einkaufen, Reinigen der Wohnung, etc.