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Ambulante Pflege

Die Pflege zu Hause bietet Pflegebedürftigen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung. Die Pflegeversicherung berücksichtigt mit zahlreichen Hilfen – von der Zahlung ambulanter Pflegekräfte bis hin zu Hilfen für pflegende Angehörige – den Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen, zu Hause gepflegt und versorgt zu werden.

Beratung

  • Beratungsgespräch – Erstinformation
  • Pflegeberatung § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Hilfestellung beim Beantragen eines Pflegegrades
  • Unterstützung bei der Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen)
  • Kostenübernahmeerklärung mit Ihrer Krankenkasse

Pflegeleistungen

  • grundpflegerische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und Lagerung
  • häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Kontrolle des Blutdrucks und Blutzuckerspiegel
  • hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Einkaufen, Reinigen der Wohnung, etc.

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